Mitgliederkategorien
Es gibt vier verschiedene Beitragskategorien. Sie sind verbindlich für alle Sektionen des Alpenvereins vorgegeben.
- Vollbeitrag
- Ermäßigter Beitrag
- Beitrag für Kinder und Jugendliche
- Versicherungsbeitrag
Bei allen Altersangaben gilt das Alter am 01.01. eines jeden Jahres.
- Vollbeitrag
Den Vollbeitrag zahlen alle Mitglieder ab 25 Jahren, die keiner anderen Kategorie angehören.
- Ermäßigter Beitrag
Den ermäßigten Beitrag zahlen:- Ehepartner oder Lebensgefährten von Vollzahlern unter drei Voraussetzungen:
- Gleiche Anschrift
- Gleiches Konto für den Beitragseinzug
- Mitgliedschaft in der gleichen Sektion
- Junioren von 18 – 24 Jahren - Zu dieser Kategorie gehören im Jahr 2010 die Jahrgänge 1985 - 1991
- Senioren ab 70 Jahre - Diese Ermäßigung muss bei der Geschäftsstelle beantragt werden.
- Gastmitglieder, die bereits in einer anderen Sektion Mitglied sind
- Ehepartner oder Lebensgefährten von Vollzahlern unter drei Voraussetzungen:
- Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre
Es wird zwischen Einzelmitgliedschaft und Familienmitgliedschaft unterschieden:- Sind beide Eltern Mitglied in unserer Sektion, sind die Kinder beitragsfrei. Ein Voll- und ein ermäßigter Beitrag ergibt den Familienbeitrag, siehe unten.
- Alleinerziehende Mitglieder können für ihre Kinder unter drei Voraussetzungen die Beitragsfreiheit beantragen:
- Gleiche Anschrift
- Gleiches Konto für den Beitragseinzug
- Mitgliedschaft in der gleichen Sektion
- Ist ein oder kein Elternteil Mitglied, muss der Beitrag für Kinder- und Jugendliche gezahlt werden.
- Versicherungsbeitrag bei Beitragsfreiheit
Für alle bisher beitragsfreien Mitglieder und für alle Kinder/Jugendlichen im Familienbeitrag muss der ASS-Versicherungsbeitrag in Höhe von 1,75 € pro Mitglied an den Hauptverein in München abgeführt werden. Laut Beschluss der Jahreshauptversammlung am 16.8.2007 wird dieser Betrag von der Sektion übernommen. Beitragsfreie Mitglieder müssen also tatsächlich nichts zahlen.
- Familienbeitrag
Der Deutsche Alpenverein überlässt es den einzelnen Sektionen, ob sie einen gesonderten Familienbeitrag einführen wollen. Dieser darf dann die Summe eines Voll- und eines ermäßigten Beitrags nicht unterschreiten. Die Sektion Essen verzichtet auf eine eigene Beitragskategorie für Familien und erhebt nur den Mindestbeitrag.

